Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sportwagen Korb, Inhaber Christoph Korb
– nachfolgend „Vermieter“ –
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über Kraftfahrzeuge zwischen Sportwagen Korb, Inhaber Christoph Korb, und dem jeweiligen Mieter.
- Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt (§ 13 BGB).
- Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsschluss
- Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung oder durch verbindliche Online-Buchung mit anschließender Bestätigung des Vermieters zustande.
- Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um eine terminlich gebundene Freizeitdienstleistung handelt.
§ 3 Berechtigte Fahrer
- Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter und den im Mietvertrag namentlich benannten Fahrern geführt werden.
- Der Mieter hat sicherzustellen, dass jeder berechtigte Fahrer im Besitz einer gültigen und geeigneten Fahrerlaubnis ist.
- Eine Überlassung an nicht berechtigte Dritte ist unzulässig.
- Bei Verstoß entfällt eine vereinbarte Haftungsreduzierung, soweit der Schaden kausal auf die Pflichtverletzung zurückzuführen ist.
- Der Mieter haftet für das Verhalten der berechtigten Fahrer wie für eigenes Verhalten.
§ 4 Voraussetzungen bei Übergabe
- Bei Fahrzeugübernahme sind vorzulegen:
- gültige Fahrerlaubnis (gültig seit mindestens 3 Jahren)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldenachweis
- akzeptiertes Zahlungsmittel
- Werden diese nicht vorgelegt, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Unrichtige Angaben zu vertragswesentlichen Umständen, insbesondere zur Zahlungsfähigkeit, berechtigen zur außerordentlichen Kündigung.
§ 5 Fahrzeugzustand, Nutzung und Abstellen
- Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem, verkehrssicherem, vollgetanktem Zustand übergeben.
- Der Zustand wird im Übergabeprotokoll dokumentiert.
- Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben; fehlender Kraftstoff wird mit 4,00 EUR pro Liter berechnet.
- Kraftstoffkosten während der Mietzeit trägt der Mieter.
- Rennveranstaltungen, Wettbewerbe oder vergleichbare sportliche Nutzung sind untersagt.
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt.
- Die Fahrzeuge sind mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet. Die Datenerhebung erfolgt ausschließlich zur Sicherung des Fahrzeugs, zur Vertragsdurchführung und zur Aufklärung von Pflichtverletzungen.
- Das Fahrzeug ist bei Nichtbenutzung ordnungsgemäß zu verschließen und nach Möglichkeit in einer abschließbaren Garage oder auf einem gesicherten Stellplatz abzustellen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann im Einzelfall als grob fahrlässig bewertet werden, sofern hierdurch das Schadensrisiko erheblich erhöht wurde.
§ 6 Sorgfaltspflichten
Der Mieter ist verpflichtet:
- das Fahrzeug schonend und sachgerecht zu behandeln
- Verkehrssicherheit zu überwachen
- Ölstand und Reifendruck regelmäßig zu prüfen
- zulässige Beladung einzuhalten
- das Fahrzeug gegen Diebstahl und Vandalismus zu sichern
§ 7 Launch-Control, Traktionskontrolle und Fahrprogramme
- Das Deaktivieren der Traktionskontrolle sowie die Nutzung von Launch-Control-, Race-, F1- oder vergleichbaren Startprogrammen ist untersagt.
- Die Fahrzeuge speichern fahrzeuginterne Systemdaten. Diese dürfen zur Prüfung vertragswidriger Nutzung und zur Schadensanalyse ausgelesen werden.
- Jeder schuldhafte Launch-Control-Start verursacht nachweislich erheblichen Mehrverschleiß an Kupplung, Getriebe und Antriebsstrang.
- Für jeden schuldhaft durchgeführten Launch-Control-Start wird daher ein pauschalierter Mindestschaden in Höhe von 2.000,00 EUR berechnet.
- Diese Pauschale orientiert sich an typischen anteiligen Verschleiß- und Reparaturkosten.
- Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Eine vereinbarte Haftungsreduzierung entfällt insoweit, als ein Schaden kausal auf die unzulässige Nutzung zurückzuführen ist.
§ 8 Mietdauer und Rückgabe
- Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; § 545 BGB findet keine Anwendung.
- Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
- Bei verspäteter Rückgabe:
- entfällt der Versicherungsschutz
- ist der reguläre Mietpreis gemäß Preisliste zu zahlen
- bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche vorbehalten
- Das Fahrzeug ist während der Geschäftszeiten am vereinbarten Ort zurückzugeben.
- Übermäßige Verschmutzungen oder Geruchsbeeinträchtigungen werden gesondert berechnet.
- Nachweis der Kraftstoffbindung mittels Tankquittungen. Es ist ein Kraftstoff (Super Plus) von mind. 100 Oktan zu tanken.
§ 9 Zahlungsbedingungen
- Es gilt die jeweils gültige Preisliste.
- Mietpreis und Kaution sind im Voraus fällig.
- Der Vermieter ist berechtigt, nachträglich entstandene Schäden über das hinterlegte Zahlungsmittel abzurechnen.
- Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 10 Technische Schäden und Reparaturen
- Technische Störungen sind unverzüglich mitzuteilen.
- Reparaturen dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters erfolgen.
- Notfallreparaturen bis 80 EUR dürfen ohne Zustimmung durchgeführt werden, sofern sie zwingend erforderlich sind.
- Erstattung erfolgt gegen Vorlage der Originalrechnung, sofern der Mieter nachweist, dass er den Schaden nicht verursacht hat.
§ 11 Verhalten bei Unfällen
Der Mieter ist verpflichtet:
- unverzüglich die Polizeiund den Vermieter zu verständigen
- keine Schuldanerkenntnisse abzugeben
- Unfallbericht mit Skizze anzufertigen
- sämtliche Beteiligten- und Zeugendaten aufzunehmen
§ 12 Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden.
- Eine vereinbarte Haftungsreduzierung gilt nicht bei:
- Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
- Alkohol-/Drogeneinfluss
- fehlender Fahrerlaubnis
- unerlaubter Rennnutzung
- unerlaubter Weitergabe
- unerlaubter Auslandsfahrt
- Der Wegfall der Haftungsreduzierung gilt nur, soweit der Schaden kausal auf die Pflichtverletzung zurückzuführen ist.
- Die Haftung umfasst insbesondere:
-
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungsaufwand
- Sachverständigenkosten
- Abschlepp- und Bergungskosten
- Rückführungskosten
- Mietausfall
- Der Mietausfall wird als pauschalierter Mindestschaden in Höhe von 60 % des vereinbarten Tagesmietpreises berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Verkehrsverstöße trägt der Mieter; er stellt den Vermieter insoweit frei.
§ 13 Haftung des Vermieters
- Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
- Keine Haftung für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände.
§ 14 Außerordentliche Kündigung
Der Vermieter kann fristlos kündigen bei:
- unsachgemäßer Nutzung
- vorsätzlicher Beschädigung
- Straftaten
- unerlaubter Weitergabe
- falschen Angaben
§ 15 Stornobedingungen
Stornogebühren vom Gesamtmietpreis:
- bis 8 Wochen: kostenfrei
- 8–4 Wochen: 40 %
- 4–2 Wochen: 60 %
- unter 2 Wochen bis 72 Stunden: 85 %
- unter 72 Stunden oder Nichtabholung: 95 %
Diese Beträge stellen pauschalierte Schadensersatzansprüche dar.
Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 16 Bonitätsprüfung
Der Mieter erklärt sich mit der Einholung von Bonitätsauskünften (z. B. SCHUFA) einverstanden.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Vermieters.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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